Erstinformation gemäß § 11 VersVermV - Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Sehr geehrte Interessenten, vom Gesetzgeber sind wir verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen:
Ihr Vermittler verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler und ist bei der zuständigen Behörde gemeldet sowie in das Register nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen. Diese Eintragung kann unter https://www.vermittlerregister.info überprüft werden. Ihr Vermittler mit der Registernummer D-5G7S-ZDK1A-48 in das Vermittlerregister gemäß § 11a Abs. 1 GewO bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin eingetragen.
Er ist als Vermittler Ihr Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach §§ 60, 61 und 63 VVG. Ihr Vermittler ist ein Versicherungsmaklerunternehmen i.S. des § 93 HGB und Zivilmakler nach § 652 und § 675 BGB an dem weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers besitzen. Ebenso besitzt Ihr Vermittler keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent, an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter bei der Versicherungsvermittlung:
Ihr Vermittler ist kein Honorar-Berater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Beratung oder Vermittlung zu Versicherungen gem. § 34d GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben.
Die Vergütung Ihres Beraters für eine Beratung oder Vermittlung erfolgt im Falle eines Abschluss durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts. Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.
Bei Streitigkeiten zwischen dem Vermittler und Ihnen als Versicherungsnehmer können die folgenden Schlichtungsstellen angerufen werden.
Online-Streitbeilegung - gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin
Je nachdem, ob Sie die Finanzierung als Eigennutzer oder für eine vermietete Immobilie suchen, kommen u.U. unterschiedliche Finanzierungsformen für Sie in Betracht.
Annuitätendarlehen
Die Belastung erfolgt solange in gleichbleibenden Raten, der sogenannten Annuität, wie der Zins festgeschrieben ist.
Durch die laufende Tilgung fällt die Darlehenssumme und die im Verhältnis zum Vorjahr "ersparten" Zinsen erhöhen dann die Tilgungsrate im Innenverhältnis. Die Belastung bleibt gleich.
Tilgungsdarlehen
Die Belastung erfolgt in fallenden Raten bei gleichbleibender Tilgung. Die Zinsen berechnen sich dann auf die jeweilige Restschuld.
Die Gesamtbelastung ist zwar anfänglich höher als z.B. beim Annuitätendarlehen - in der Gesamtbetrachtung aber günstiger.
Tilgungsaussetzungsdarlehen
Ein Tilgungsinstrument wird anstelle einer laufenden Tilgung angespart und das Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. Die Darlehenszinsen bleiben über die gesamte Darlehenslaufzeit konstant.
Interessant immer dann, wenn die Zinsen steuerlich genutzt werden können oder das Tilgungsinstrument einen höheren Ertrag erwirtschaftet, als für die Zinsen entrichtet werden muss.