Auch bei Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer verschiedene vertragliche Pflichten erfüllen, um seinen Versicherungsschutz nicht aufs Spiel zu setzen.
Eine dieser Pflichten ist es, alle Fragen des Versicherers zu den Schadenumständen wahrheitsgemäß beantworten. Verstößt der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall vorsätzlich gegen diese Pflicht, verliert er seinen Versicherungsschutz. Wie das folgende Beispiel belegt.
Obliegenheiten im Versicherungsfall (1607 KB, PDF File, neues Fenster)