GKV und PKV

Die Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahresarbeitsentgelt eine bestimmte Beitragsmessungs- bzw. Pflichtversicherungsgrenze nicht übersteigt, müssen sich in einer der vielen Krankenkassen versichern (Versicherungspflicht).

Die gesetzliche Krankenversicherung „funktioniert“ nach dem sogenannten Umlageverfahren – das heißt: Die zu erwartenden Krankenkassenleistungen werden auf die Versicherten umgelegt – und zwar als Prozentsatz = Beitragssatz von ihrem Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

  • Die Beiträge sind lebenslänglich vom Einkommen abhängig und nicht vom tatsächlichen Risiko, wie zum Beispiel dem Geschlecht und dem Alter.
  • Dies wirkt sich dementsprechend auf die Beitragsentwicklung aus, da immer weniger Beitragszahler für immer mehr Krankenversicherte zahlen müssen, steigen die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen immer weiter an. Der Vorteil je geringer das Einkommen, je geringer der zu zahlende Beitrag. Dies macht sich vor allem im Alter – wenn das Einkommen mehr oder weniger stark zurückgeht – besonders „wohltuend“ bemerkbar.
  • Darüber hinaus sind alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert (Frau, Kinder und u.U. Bezieher von ALG II Leistungen).

Die Private Krankenversicherung

basiert im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Induvidualprinzip. So lässt sich die private Krankenversicherung induviduell an Ihrer persönlichen Bedürfnissen anpassen.

Die Eigengestaltung des Versicherungsschutzes sichert Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz zu, vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz und bietet Ihnen ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.

Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV)

  • meist niedrigere Beiträge
  • Einflussnahme auf die Höhe Beiträge durch individuelle Gestaltung der Leistungen
  • zusätzliche Beitragssenkung durch die Wahl eines Selbstbehaltes
  • einkommensunabhängige Beiträge
  • keine automatischen jährlichen Beitragssteigerungen auf alle Leistungen
  • Vorsorge im Alter durch sogenannte Alterungsrückstellungen und gesetzlichen Zuschlag
  • Versicherungsschutz auch ausserhalb Europas
  • Absicherung bei Einkommensausfall durch eine private Krankentagegeldversicherung. Wichtig: Keine Einkommenslücke, das tatsächliche Nettoeinkommen kann abgesichert werden (im Gegensatz zur GKV).
  • keine staatlichen Eingriffe in den Leistungsumfang und die Beitragshöhe
  • Leistungen tariflich garantiert und nicht reduzierbar