Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Staat hat durch die Sozialversicherung ein Netz sozialer Grundsicherungen für seine Bürger geschaffen. Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sorgen dafür, dass Arbeitnehmer bei unerwartet eintretenden Situationen vor größerer materieller Not bewahrt bleiben.

Das soziale Netz kann allerdings nicht garantieren, dass im Falle eines Falles der erreichte Lebensstandard beibehalten wird und finanzielle Einbußen vermieden werden. Die Einschneidungen und Einsparungen im Bereich der gesetlichen Sozialversicherung tun ihr übriges.

Sie müssen privat vorsorgen!

Freiberufler und Selbständige müssen hierbei berücksichtigen, dass sie keinerlei Anspruch auf Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungsträgern haben, es sei denn, sie zahlen weiter in diese Beiträge ein.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Dies ist die wichtigste Absicherung, denn ohne sie kann Ihnen eine große Versorgungslücke entstehen!

Haben bzw. hatten Sie mit dem Inkrafttreten des Rentenkorrekturgesetzes zum 01.01.2001 das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet, so erhalten Sie keine gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Alle gesetzlich Versicherten die dieses Alter nicht erreicht haben, erhalten nur noch eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung.

Eine Ausnahmeregelung besteht für die bis zum 02. Januar 1961 geborenen Versicherten. Diese Versicherten erhalten zwar noch eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem „alten“ Modell – müssen sich jedoch mit einer Leistungsreduzierung auf 50% abfinden!

Im Klartext:

Sie erhalten für den Fall das Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können eine gesetzliche Rente für Volle Erwerbsminderung. Für den Fall das Sie mehr als 3 Stunden jedoch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können erhalten Sie eine gesetzliche Rente für Teilweise Erwerbsminderung.

Somit ist die private Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) die wichtigste Absicherung überhaupt, denn ohne sie entsteht eine immense Versorgungslücke!

Daher ist Ihnen im Sinne einer langfristigen Planungssicherheit zu empfehlen, Ihre private BU-Rente mindestens in Höhe von 75% Ihres Nettoeinkommens zu wählen und bei Schülern und Auszubildenden sollte eine Mindestrente von 500 Euro versichert werden.

Folgendes ist zu beachten!

Bei dem Abschluss bzw. der Bewertung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich nicht durch den Preis, sondern durch die Versicherungsbedingungen leiten lassen!

Bitte informieren Sie sich genauer über die aktuelle Gesetzgebung und vor allem auch über die qualitativen Unterschiede in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften.

Unser Tipp – das Analyse- und Beratungsunternehmen Franke & Bornberg http://www.fb-research.de hilft Ihnen bei der Bewertung von Berufsunfähigkeitsversicherungen.