Wohngebäudeversicherung

versichert

Trotz aller Sorgfalt und Vorsicht kann buchstäblich aus heiterem Himmel ein Sturm oder Hagel, ein plötzlich ausbrechendes Feuer oder ein folgenschwerer Wasserrohrbruch zu einer Katastrophe führen, die nicht selten den finanziellen Ruin mit sich bringt.

Jeder Hausbesitzer braucht eine Wohngebäudeversicherung. Bei einer Finanzierung wird Sie von der Bank verlangt, denn Sie sichert die Existens des Hausbesitzers. Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Wohngebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Auch das Grundstück sowie Erschließungskosten sind im Versicherungsschutz inbegriffen.

Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.

Was gehört zu Ihrem „Gebäude“?

Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funktionsfähigen Eigenheim machen. Zu diesen Komponenten gehören zum Beispiel:

  • Nebengebäude und Garagen als Grundstücksbestandteil, wenn im Antrag aufgeführt,
  • Zentralheizungs-Anlagen,
  • Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
  • sanitäre Installationen,
  • eingebaute Schränke,
  • auf unbewohnbarem Untergrund festverlegte Fußbodenbeläge,
  • Holzdecken,
  • Antennen, Markisen, Überdachungen und
  • elektrische Anlangen,

die in der Versicherungssumme als Gebäudebestandteil erfasst sind.

Die Natur ist unberechenbar – denken Sie deshalb rechtzeitig an drohende Folgen!

… bei FEUER:

Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Auch Brandschäden, die durch Kurzschluss infolge Unwetter oder auslaufendes Leitungswasser hervorgerufen werden.

Beitragsfrei mitversichert: Der Gebäude-Rohbau bis zur bezugsfertigen Herstellung (längstens 12 Monate). Wird die Fertigstellung umgehend gemeldet, tritt automatisch der komplette, vertraglich vereinbarte Leistungsumfang in Kraft.

… bei LEITUNGSWASSER:

Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aller mit dem Rohrsystem verbundener Einrichtungen der Wasserversorgung samt Zulieferungs-Schläuchen wie z. B. bei Wasch- oder Geschirrspülmaschinen.

Bruch- und Frostschäden aus Rohrleitungen im Gebäude; darüber hinaus Schäden an Zuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Gebäudes, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind sowie Frostschäden an sanitären Einrichtungen, Wasserverbrauchs-Anzeigern, Heizkörpern und Heizkesseln im Gebäude.

… bei STURM UND HAGEL:

Schäden, die durch einen Sturm (ab Windstärke 8, Außnahme K & M) oder Hagelschauer an Ihrem Gebäude oder dessen Scheiben und Fenstern hervorgerufen wurden (mit Ausnahme von Laden-/ Schaufensterscheiben).

Gebäudeschäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm/ Hagel das Dach abdeckt oder Fensterscheiben zerstört hat.

Schutz vor ELEMENTARSCHÄDEN

Die aktuellen Wetterkapriolen und das „El Nino“-Phänomen sind eine ernstzunehmende Warnung: Die Natur wird immer unberechenbarer – auch hierzulande! Und auch Ihr Haus könnte davon betroffen sein. Der Einschluß der sogenannten Elementarschadens-Risiken in Ihre Wohngebäudeversicherung schützt Sie z. B. vor:

  • Schäden durch Überschwemmung,
  • Schäden infolge von Erdbeben,
  • Erdfall,
  • Schneedruck und Lawinen.

Sparen Sie einige hundert Mark pro Jahr. Oftmals ist mit einer Einsparung auch eine Verbesserung des Versicherungsschutz verbunden!

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