Rechtsschutzversicherung

Wollen wir diese Frage einmal etwas anders beantworten, als Sie es eventuell erwarten. Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den weniger wichtigen Versicherungen.

Wenn Sie also die wirklich wichtigen Versicherungen, wie die Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen haben, und Sie dann noch Geld übrig haben, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Viele zahlen jedoch einige hundert Euro im Jahr für eine Rechtsschutzversicherung und haben noch nicht einmal das Risiko das Ihnen durch eine Berufsunfähigkeit erwachsen könnte abgesichert. Oder sie haben – über eine Risiko-Lebensversicherung – ihre Familie noch nicht ausreichend versorgt.

Die Prämien von Gesellschaft zu Gesellschaft sind genau so unterschiedlich sind wie Ihre Leistungen. Sie können besseren Versicherungsschutz zu einer günstigeren Prämie erhalten. Deshalb empfehlen wir Ihnen unbedingt nachzurechnen.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung

Eine Geldstrafe oder eine Zahlung, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung ohnehin nicht. Die Prozesskosten für viele Streitigkeiten sind ausgeschlossen: Bauvorhaben, Scheidung, Familien- und Erbstreitigkeiten und vor allem Fälle, deren Ursache bereits gesetzt ist. So muss z. B. für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag die Rechtsschutzversicherung in der Regel bereits vor dem Vertragsabschluss abgeschlossen sein. Und alle Streitigkeiten, deren Ursache bereits gesetzt ist, sind ausgeschlossen!

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall über eine Selbstbeteiligung nachdenken. Es macht keinen Sinn, kleine Streitigkeiten mitzuversichern. Wichtig ist ein Schutz für Prozesse um größere Summen.

Übrigens: Der Rechtsschutzversicherte, der – angeblich Dank seiner Rechtsschutzversicherung – strahlend das Gericht verlässt, brauchte im Grunde gar keine Versicherung. Denn wer einen Prozess gewinnt, hat keine Kosten (alle Kosten muss der Verlierer tragen, außer bei Arbeitsgerichtsverfahren). Sie bekommen Ihr Recht also auch ohne Rechtsschutzversicherung. Ein guter Anwalt, der Ihnen von aussichtslosen Prozessen abrät und erfolgversprechende Prozesse für Sie gewinnt, ist besser als eine Rechtsschutzversicherung.

Es gibt allerdings Streitigkeiten (z. B. um hohe Schmerzensgelder), bei denen vorher der Anspruch nicht genau auszurechnen ist und ein Kläger auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben kann. Dafür können Rechtsschutzversicherungen (mit hoher Selbstbeteiligung und bei richtiger Prioritäten-Einordnung) sinnvoll sein.

Schutz oder Nutzen?

Eine Rechtsschutzversicherung, hat weniger etwas mit Versicherung und noch weniger mit Schutz zu tun, denn Sie können sich vor einem Rechtsstreit nur selber schützen. Ein Rechtsstreit kommt nicht, wie andere Versicherungsfälle, unvorhergesehen auf einen zu. In der Regel entscheidet man selbst, ob man sich streiten will oder nicht.

Wichtige Hinweise

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, unternehmen Sie bei einem Versicherungsfall nichts ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft. Sie könnten sonst auf den Kosten eines Verfahrens sitzen bleiben.

Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt (evtl. auch nur nebenberuflich), muss dieses unbedingt einer bestehenden Rechtsschutzversicherung melden. Die Prämien für Selbständige sind höher. (obwohl eine berufliche Tätigkeit nicht mitversichert ist; vermutlich streiten sich Selbständige öfters im privaten Bereich 😉 ).

Wie aus falschen & zu teuren Versicherungen rauskommen!

Rechtsschutzversicherungen, die, wenn Sie einen „ersttklassigen“ Berater haben, in der Regel eine Dauer von 5 Jahren haben, kann man nicht nach einer Zahlung in einem Versicherungsfall kündigen.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Regelung, dass nur die Gesellschaft nach einem Versicherungsfall kündigen kann, für unwirksam erklärt (IV ZR 130/90). Wenn nach den Bedingungen also nur die Gesellschaft ein Kündigungsrecht hat, kann trotzdem auch der Versicherte nach einem Versicherungsfall kündigen.

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