Riesterrente

Damit die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden können, müssen die dafür vorgesehenen Vorsorgeprodukte zertifiziert sein. Die dafür zuständige Behörde ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.

Wissend dieser Problematik hat der Gesetzgeber Ihnen bereits heute das Recht eingeräumt, bis zum Ende 2004 rückwirkend für 2004 die gesamte Förderung in Anspruch nehmen zu dürfen.

Anders als diejenigen die Ihnen bereits im Jahr 2001 etwas verkaufen wollten, was es so noch gar nicht gab, gibt es auch andere, die Ihnen die Zeit lassen die Förderprodukte genau unter die Lupe zu nehmen, und die zu selektieren, die eine spannendere Alternative zu den bisher angebotenen Varianten darstellen.

Die wenigsten Anbieter informieren ausreichend über die Problematik der nachgelagerten Besteuerung zum Zeitpunkt der Verrentung im Alter. Schon heute werden politische Stimmen laut, dass hier dringender Nachbesserungsbedarf besteht.

Ein weiteres Problem stellt die eingeschränkte Vererbbarkeit in der Ansparphase dar.

Warum eine Riesterrente?

Sollten Sie bislang noch keinen sog. Riester-Rentenvertrag abgeschlossen haben, ist es für das Jahr 2005 nicht mehr möglich eine Förderung zu erhalten. Damit Sie Anspruch auf die gesamte Förderung des Jahres 2006 haben, sollten Sie ein Angebot anfordern.

Eines ist bereits heute sicher: Die zukünftige Riester-Förderung wird es lediglich schaffen, die neue Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung – die durch Riester entstehen wird – zu schließen. Ihre bisherige Deckungslücke werden Sie wie bisher auch weiterhin durch private Lösungen schließen müssen.