vermögenswirksame Leistungen nach Anlageschwerpunkt

Bausparverträge

Bei einem Bausparvertrag bekommen Sie vom Staat 9 Prozent als Arbeitnehmersparzulage. Zahlen Sie mehr als 470 Euro pro Jahr ein, können Sie für den darüber hinaus gehenden Sparbetrag auch noch eine Wohnungsbauprämie beantragen. Nach Ablauf des Vertrages steht Ihnen das angesparte Geld zur freien Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, das Geld für wohnbauliche Zwecke (Renovierungen, Wohnungskauf) einzusetzen. Bausparen erziehlt je nach Gebühren, Zinssatz und Schlussbonus ca. 2,0 – 4,5 % Rendite.

Lebensversicherungen

Auch Lebensversicherungen können Sie als vermögensbildende Anlageform auswählen. Allerdings erhalten Sie für Lebensversicherungen keine Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Lebensversicherungen sollten Sie daher bestenfalls zur Altersvorsorge einsetzen. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Jahre. Lebensversicherungen erziehlen langfristig eine durchschnittliche Rendite von ca. 5,5 % (4,2 – 6,7%).

Sparverträge

Sparverträge können Sie bei Banken abschließen. Mit einem garantierten Zins bieten Sie Ihnen eine „sichere Geldanlage“. Der Staat zahlt Ihnen für diese Anlageform eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Sparverträge erziehlen derzeit einschließlich eines evevtellen Schlussbonus ca. 4,0 – 5,0 % Rendite.

Investmentfonds

Mit Investmentfonds können Sie hohe Renditen erzielen. Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen bieten Ihnen die Fondsgesellschaften spezielle Fonds an. Als Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie jedes Jahr 20 Prozent auf eine Sparsumme von max. 400 Euro. Investmentfonds erziehlten langfristig durchschnittliche Renditen von ca. 8 bis 11 %.

Unternehmensbeteiligungen

Beteiligen Sie sich an Unternehmen, können Sie eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent beanspruchen. Die Rendite von Unternehmensbeteiligung lässt sich nicht festlegen, sie kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt ausschliesslich vom Unternehmen und dessen Entwicklung selbst ab. Als mögliche Anlageformen kommen in Frage:

  • Ein Beteiligungsvertrag an einem Unternehmen oder einer Wohnungsbaugenossenschaft
  • Aktien Ihres Unternehmens (Belegschaftsaktien)
  • Aktien anderer Unternehmen, die an der Börse notiert sind
  • Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft
  • Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter an Ihrem Unternehmen
  • Eine gesicherte Darlehensforderung gegenüber Ihrem Arbeitgeber