Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Ein Liter ausgelaufenes Heizöl

kann bis zu eine Million Liter Wasser verseuchen. Nach dem Gesetz haftet der Verunreiniger für alle Schäden und auch für alle Maßnahmen, die zur Behebung dieser Schäden erforderlich sind. Wer also einen Heizöltank besitzt, sollte sich gut überlegen, ob er eine Öltank- / Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung benötigt.

Grundlage Ihrer Haftung

Die gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus Gewässerschäden ist § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Nach dieser Bestimmung haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt.

Die Detalis

Ob der Inhaber zum Auslaufen eines Tanks beigetragen hat oder nicht, ob die Ursache hierfür von einem anderen gesetzt wurde, beispielsweise dem Tankhersteller oder dem Installateur, ist gleichgültig. Es kommt allein darauf an, daß die gewässerschädigende Substanz aus der Anlage in ein Gewässer gelangt ist und einen Schaden herbeiführt.

Sobald die Verseuchung des Gewässers durch auslaufendes Öl droht, treffen die Behörden unverzüglich die notwendigen Rettungsmaßnahmen. So ordnen sie das sofortige Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des verschmutzten Erdreichs an, auch beispielsweise die Anlegung von Sperr- und Beobachtungsbrunnen. Auch wenn es auf diese Weise gelingt, einen Gewässerschaden zu verhindern, so hat der Anlageinhaber für die Rettungsmaßnahmen einzustehen. Solche Anwendungen zur Vermeidung eines Gewässerschadens fallen nach den Schadenerfahrungen der Versicherer in ganz erheblichem Umfang an.

Durch einen Gewässerschaden oder die Rettungsmaßnahmen kommen auf den Anlageinhaber nicht selten Ersatzansprüche von 500.000 Euro und mehr zu. In beiden Fällen gewährt die Öltankversicherung Schutz.

Ein weiterer Gesichtspunkt macht die Öltankversicherung nicht entbehrlich. Gemeint sind die in Verordnung der Länder verankerten Sicherheitsvorkehrungen für Tanks. Sie sehen die turnusmäßige Überprüfung durch Sachverständige oder bevollmächtigte Fachfirmen vor. Selbst Fachleute werden aber nicht behaupten, daß ein Gewässerschaden auf diese Weise verhindert werden kann. Auch sind viele Öltanks inzwischen in die Jahre gekommen und damit störanfälliger geworden.