Welche staatlichen Förderungen sind möglich
Bausparen wird vom Staat mit staatlichen Prämien und Zulagen unterstützt, was natürlich nichts über die Effizienz dieser Sparform aussagt.
Die staatlichen Förderungen sind:
- Wohnungsbauprämie
- Vermögenswirksame Leistunge
- Arbeitnehmersparzulage
Wohnungsbauprämie (WoP) was ist das?
Der Staat fördert Ihre Bauspar-Einzahlungen ab 2004 pro Jahr mit 8,8 Prozent (zuvor waren es 10 Prozent) Wohnungsbauprämie. Gefördert werden Einzahlungen bis zu 512,- Euro für Singles und 1024,- Euro für Verheiratete. Das bedeutet eine maximale Prämie von 45,06,- Euro (zuvor 51,20 Euro) bzw. 90,11 Euro (zuvor 102,40 Euro)- jedes Jahr.
Weitere Voraussetzung für die Gewährung ist die Bedingung, dass die Bausparmittel innerhalb der sog. Bindungsfrist von 7 Jahren nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Sie wird nur auf Antrag gewährt. Der von der Finanzverwaltung vorgeschriebene Vordruck wird i.d.R. von den Bausparkassen mit dem Jahreskontoauszug an ihre Bausparer versandt und muss anschließend bei der Bausparkasse eingereicht werden. Für Bausparverträge, die ab 1992 abgeschlossen worden sind, wird die Prämie zunächst nur festgesetzt. Nach Ablauf der Bindungsfrist oder nach einer unschädlichen Verfügung fordert die Bausparkasse die Prämien beim Finanzamt an, die dann dem Bausparkonto gutgeschrieben werden.
Wer kann WoP bekommen?
Jeder Bausparer, der mindestens 16 Jahre alt ist, erhält, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt, Wohnungsbauprämie. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
Vermögenswirksame Leistungen (VwL) was ist das?
Vermögenswirksame Leistungen werden direkt von Ihrem Arbeitgeber z.B. auf einen Bausparvertrag gezahlt und sind Voraussetzung dafür, die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.
Viele Arbeitgeber zahlen die Vermögenswirksamen Leistungen ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt; und zwar bis zu 480 Euro pro Jahr.
Wer kann VwL bekommen?
Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter, Auszubildende sowie Berufs- und Zeitsoldaten.
Arbeitnehmer-Sparzulage was ist das?
Nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermbG) können Arbeitnehmer jährlich bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts auf einen Bausparvertrag und bis zu 400 Euro auf Aktienfonds vermögenswirksam sparen. Die Überweisung muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Hierzu muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schriftlich auffordern (§ 11 VermbG).
Auf die eingezahlten Vermögenswirksamen Leistungen auf Bausparverträgen gibt es vom Staat ab 2004 eine Prämie in Höhe von 9 (bisher 10) Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Also 9 Prozent auf maximal 470 Euro – aufgerundet sind das 42,30 Euro.
Für Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen in Produktivvermögen (z.B. Aktienfonds) gibt es deutlich höhere Prämien.
18 Prozent (bisher 20 Prozent) auf maximal 400 Euro bei Singles und 800 Euro bei Verheirateten – das sind 72 Euro bzw. 144,00 Euro.
Weiß der Staat eventuell doch was gut oder schlecht ist? Oder – warum diese Unterschiede?
Wer kann die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Jeder, der Vermögenswirksame Leistungen erhält und max. ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) hat. Auch hier gilt, das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen.
Die Zulage wird vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist ausgezahlt. Eine Auszahlung des Guthabens inklusive Arbeitnehmer-Sparzulage im Wege der Zuteilung ist auch vor Ende dieser Frist ist möglich, sofern eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann. Eine vorzeitige prämienunschädliche Auszahlung kann gegebenenfalls auch zu anderen Zwecken erfolgen, beispielsweise bei mindestens einjähriger Arbeitslosigkeit oder Tod des Sparers.