Wer kann sich privat Krankenversichern?
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können jederzeit in die PKV wechseln. Zu den Personengruppen gehören:
- Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 5.212,50 Euro beziehungsweise einem Jahresbruttogehalt von min. 62.550 Euro (im Jahr 2020).
- Angestellte und Arbeiter, die unter der Versicherungspflicht- grenze liegen, haben die Möglichkeit, eine private Zusatz- versicherung abzuschließen.
- Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Beamte und Beamtenanwärter sind unabhängig von ihrem Einkommen.
- Studenten und Ärzte im Praktikum. Sie sind normalerweise in der GKV versicherungspflichtig, können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen und unter bestimmten Bedingungen privat versichern (Achtung seit dem 01.01.2002 gilt – Die Befreiung gilt nur für die Zeit des Studiums, AIP-Zeit, es handelt sich hier nicht um eine endgültige Befreiung, nach der Ausbildung kommt man als „Pflichtversicherter“ wieder zurück).
Welche Tarife werden versichert?
Ambulante Heilbehandlung:
- freie Wahl des Arztes, Zahnarztes und Krankenhauses;
- Heilpraktikerbehandlungen und alternative Therapien – wahlweise (Tarifabhängig)
Stationäre Heilbehandlung:
- allgemeine Pflegeleistungen (Mehrbettzimmer) oder Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung);
- direkte Kostenübernahme (Chip-Card) und Abrechnung mit dem Krankenhaus.
Zahnärztliche Behandlung:
- allgemeine Zahnbehandlungen und Inlays, Zahnbehandlung und auch Goldinlay können je nach Tarifwahl bis zu 100 % übernommen werden
- Zahnersatzleistungen bis zu 100 %
Weitere Vorteile:
- günstigere Beiträge durch Selbstbeteiligung
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen von bis zu 6 Monatsbeiträgen möglich