Die Investmentidee
ist sehr viel älter als allgemein angenommen. Im Gründungsprospekt des 1868 errichteten „foreign and colonial government trust“ wurde das Ziel des Investmentsparens wie folgt beschrieben:
„Das Ziel der Gesellschaft ist es, den kleinen Sparern die selben Vorteile zu verschaffen wie den Reichen, indem das Risiko durch die Streuung der Kapitalanlage auf eine Vielzahl verschiedener Aktien vermindert wird.“
Vordergründig wird die Investmentidee deshalb häufig der risikogestreuten Anlage insbesondere in Aktien gleichgestellt. Richtig verstanden ist sie die Idee der Chancengleichheit aller an allen Anlagemärkten.
Dem durchschnittlichen Sparer fehlt es an den jeweils interessanten in- und ausländischen Anlagemärkten fast ausnahmslos an der Zeit, diese Märkte täglich zu beobachten, an dem notwendigen Expertenwissen, an den erforderlichen Mindestanlagesummen (z. B. für eine Anlage an den Geld-, Schuldschein- oder Immobilienmärkten) oder an den Mitteln für eine ausreichende Risikostreuung.
Diese faktischen Hemmnisse für eine direkte Beteiligung an ertragreichen Märkten überwindet der Investmentfonds für jedermann.
Entwicklung des Investmentsparens
Die ersten investmentähnlichen Gesellschaften entstanden bereits 1822 in Belgien und 1849 in der Schweiz. Diese Gesellschaften sind jedoch nur als Vorläufer der eigentlichen Investmentgesellschaften anzusehen, die um 1860 in Schottland (scottish-american investment company) und in England gegründet wurden. In Großbritannien nahmen Investmentgesellschaften bereits in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts einen starken Aufschwung; sie befassten sich überwiegend mit der Kapitalanlage in Übersee, teils in Schuldverschreibungen, teils in Aktien.
In den USA vollzog sich die Gründung von Investmentgesellschaften sehr viel später als in Großbritannien. Die älteste amerikanische Investmentgesellschaft nahm ihre Tätigkeit 1894 auf. Die eigentliche Entstehung der amerikanischen Investmentindustrie liegt in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als die USA zu einem der größten Gläubigerländer heran wuchsen. Bis zum Jahr 1929 war die Zahl der Investmentgesellschaften auf etwa 700 angewachsen. Dem Börsenkrach des gleichen Jahres fiel dann allerdings die Hälfte dieser Gesellschaften zum Opfer. Die Hauptursache dieser Zusammenbrüche lag darin, dass die meisten Gesellschaften nicht nur das Prinzip der Anlagestreuung missachtet, sondern auch den größten Teil ihrer Anlagewerte auf Kredit gekauft hatten und außerdem kapitalmäßig miteinander verflochten waren.
Diese Erfahrungen prägten in der Folgezeit nicht nur das amerikanische, sondern auch das europäische und deutsche Investmentrecht, ebenso die EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsvorschriften für Investmentunternehmen von 1985.
Im Gegensatz zu der fast stürmischen Entwicklung in den USA, aber auch im Vergleich zu den angelsächsischen Ländern, gelang dem Investmentsparen in Deutschland der Durchbruch erst relativ spät. Die ersten nennenswerten Versuche in den zwanziger Jahren, Investmentgesellschaften zu gründen, scheiterten, weil diese nicht über ausreichende Sicherungs- und Kontrollmöglichkeiten verfügten, aber auch an der prohibitiven Besteuerung, die heute aufgrund des im Investmentsteuerrecht geltenden Transparenzprinzips (keine Schlechterstellung des Investmentsparers gegenüber dem Direktanleger) beseitigt ist.
Erst ab 1949 wurde in Deutschland mit der Gründung der „Allgemeinen Deutschen Investment GmbH“ in München der Investmentgedanke wieder erfolgversprechend aufgegriffen. Diesem Neuanfang folgten in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre, in der ersten Hälfte der siebziger und der zweiten Hälfte der achtziger Jahre wahre Gründungswellen von Kapitalanlagegesellschaften. Auch aktuell werden weiterhin neue Kapitalanlagegesellschaften gegründet.