Zur Erinnerung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer auch als Inhaber eines Einfamilienhauses / einer Eigentumswohnung, soweit er und seine Familie selbst darin wohnen.
Wer benötigt eine Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung brauchen
- Vermieter von Ein-/ Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
- Vermieter von gewerblich genutzten Immobilien
- Eigentümer unbebauter Grundstücke und
- Eigentümergemeinschaften.
Denn diese Personen sind aufgrund der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht einem nicht zu unterschätzendem Haftungsrisiko ausgesetzt. Hier schützt die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz.
Denn so lautet das Gesetz: § 823 Abs. 1 BGB
„Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
§ 823 Abs. 1 BGB
Sie haften für Schäden gegenüber Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen – unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist.
Ein Beispiel:
Auch der Eigentümer des unbebauten Grundstücks hat für Sicherheit zu sorgen. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere das Schneeräumen, sowie Streuen und Reinigen der Gehwege. Selbst wenn der Mietvertrag bestimmt, daß die Mieter anstelle des Hauseigentümers die Streu- und Reinigungspflicht zu erfüllen haben, wird der Hauseigentümer von seiner Haftung nicht frei. Weitere Beispiele: ungenügend beleuchteter Hauseingang, schadhaftes Treppengeländer ect.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt:
die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Schäden, die die Wohnung sowie den Keller des Versicherungsnehmers betreffen. Alle anderen Teile des Gebäudes (Gemeinschaftswaschküche, Dächer, Treppen, Außenwände) gehören zum Gemeinschaftseigentum, für die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich ist. Hier schützt die von der Gemeinschaft abzuschließende Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Auch der nach dem Gesetz zu bestellende Verwalter ist mitversichert.
Was leistet die Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Besitzen Sie eine Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, dann können Sie Schadenersatzansprüchen gegen sich gelassen entgegensehen.
Die Versicherungssummen von Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung sind vorgegeben, es gibt allerdings zahlreiche Alternativen, mit zu niedrigem Versicherungsschutz, da der Deckungsschutz bei mindestens 5 Millionen Euro pro Schaden liegen sollte. Eine kleine Selbstbeteiligung kann ebenfalls sinnvoll sein, weil kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft meistens mehr Aufwand verursachen als die eigentliche Schadenzahlung. Außerdem kann man durch einen Selbstbehalt (SB) auf Dauer eine Menge Prämien sparen. Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden abdeckt doch ein Vergleich lohnt sich.
Unberechtigte Ansprüche
Sie befriedigt berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Und wenn es z. B. über die Frage des Eigen- oder Mitverschuldens des Geschädigten oder Verletzten zu einem Prozess kommt, übernimmt die Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung alle Prozess- und Anwaltskosten.