Tiehalterhaftpflichtversicherung

Damit nichts an Ihnen haften bleibt

Denn wenn Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, so haften Sie dafür gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 833 ff) mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe.

Sie sind als Halter also für jeden Schaden den Ihr Tier verursacht Schaden verantwortlich, – ohne Rücksicht darauf, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Nur eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Geschädigten oder Verletzten können die Schadenersatzansprüche ausschließen bzw. einschränken.

Jeder, der Hunde oder Pferde hält, braucht eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung. Als Reiter von fremden Pferden sind Sie über die private Haftpflichtversicherung versichert. Hunde oder Pferde können leicht eine Körperverletzung (Biss, Ausschlagen) oder einen schweren Verkehrsunfall verursachen.

Wie bei jedem Haftpflichtschaden steht derjenige, der diesen zu verantworten hat, mit seinem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit dem Einkommen dafür gerade. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt also Sie, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen vor solchen Forderungen.

Folgendes ist zu beachten

Doch es müssen stets alle Hunde oder alle Pferde versichert werden. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen werden oft nur in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da bei einer getrennten Versicherung oft schwer festzustellen ist, ob nun der Halter oder das Tier den Schaden verursacht hat. An einer Hundeleine, über die jemand stolpert, hängen z. B. beide.

Die Versicherungssummen von Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben, es gibt allerdings zahlreiche Alternativen, mit zu niedrigem Versicherungsschutz, da der Deckungsschutz bei mindestens 5 Millionen Euro pro Schaden liegen sollte.

Denn so lautet das Gesetz: § 823 Abs. 1 BGB

„Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

§ 823 Abs. 1 BGB

Sie haften für Schäden gegenüber Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen – unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist.

Was leistet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Besitzen Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, dann können Sie Schadenersatzansprüchen gegen sich und Ihre Familie die durch das Halten & Führen der versicherten Tiere gelassen entgegensehen.

Unberechtigte Ansprüche

Sie befriedigt berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Und wenn es z. B. über die Frage des Eigen- oder Mitverschuldens des Geschädigten oder Verletzten zu einem Prozess kommt, übernimmt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung alle Prozess- und Anwaltskosten.

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