Pkw-Versicherung
Neuer Wagen, neues Bike? Alte Versicherung? Muß aber nicht sein? Alte Zöpfe sollte man abschneiden und sich eine preiswerte Versicherung suchen. Der Wagen war schon teuer genug. Also schnell vergleichen.
Kündigung
Die Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar aufgrund eines Fahrzeugswechsels, oder Abmeldung eines Fahrzeuges. Hierzu genügt die Mitteilung (entwerteter Fahrzeugschein bzw. Abmelde-Bescheinigung) über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.Dezember eines jeden Jahres „ordentlich“ zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30. November des Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung.
Reguliert ihre Versicherung einen ersatzpflichtigen Schaden, so haben Sie bis 4 Wochen nach der Regulierung die Möglichkeit, ihren Versicherungsvertrag fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein.