Unfallversicherung

Worauf sollten Sie achten!

Sie sollten zu allererst das Risiko, das Ihnen aus einer Berufsunfähigkeit erwachsen könnte absichern. Wenn Sie diese Absicherung realisiert haben, dann ist die Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung! (aber kein Ersatz!)

Für den Fall, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, weil man Sie z. B. wegen einer Vorerkrankungen nicht versichert, ist die Unfallversicherung die Richtige. Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Die „Berufsunfähigkeitsversicherung“ dient dem gleichen Zweck, leistet jedoch nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern zahlt auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit eine monatliche Rente.

Eine Unfallversicherung sollte lediglich eine Invalidität absichern. Unser Rat: Verzichten Sie auf unnötiges und teures Beiwerk – z. B. Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung, Leistungen für kosmetischen Operationen usw. -, das oft nur benutzt wird, um die Angebote damit „aufzumotzen“ und die oft doppelt und dreifach überteuerten Prämien zu verstecken.

Viel wichtiger hingegen ist der Einschluß einer Progression und die Mitversicherung einer kleinen Summe für den Fall des Unfalltodes. Bei einer eindeutigen Unfallinvalidität (z. B. Amputation) wird nämlich im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet, weil bei einem Tod als Folge des Unfalls im ersten Jahr nur die Todesfallsumme fällig werden würde.

Auf keinen Fall sollten Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr (UPR) abgeschlossen werden. Bestehen solche Verträge, sollten sie sich schnellst möglichst von diesen trennen.

Häufig wird Ihnen zur Unfallversicherungen der Einschluss einer Dynamik angeboten. Das heißt: Die Versicherungssummen erhöhen sich wie die Beiträge zur Rentenversicherung oder nach einem vereinbarten festen Prozentsatz pro Jahr. Aber entsprechend erhöhen sich auch die Prämien. Wir empfehlen Ihnen, von Beginn an hohe Versicherungssummen zu vereinbaren, weil vor allem in jungen Jahren große Lücken bestehen, die später durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und steigendes Vermögen kleiner werden.

Warum eine private Unfallversicherung?

Unfälle passieren jederzeit und überall. Viele verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, daß sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen können. Im Bewußtsein der Öffentlichkeit am stärksten gegenwärtig sind Verkehrsunfälle. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 10.000 Personen im Straßenverkehr tödlich. Über 500.000 Personen werden bei Straßenverkehrsunfällen verletzt.

Noch mehr Unfälle ereignen sich zu Hause, in der Freizeit und beim Sport. Immerhin werden hier Jahr für Jahr etwa 4,6 Millionen Menschen so schwer verletzt, daß sie ärztlich behandelt werden müssen; auch hier verunglücken fast 10.000 tödlich.

Jährlich verletzen sich rund 8,9 Millionen Menschen bei einem Unfall. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung auf 24 Stunden am Tag, weltweit und für Unfälle jeder Art (Beruf, Freizeit, Sport etc.).

Die Risikolücke:

Der Staat hat durch die Sozialversicherung ein Netz sozialer Grundsicherungen für seine Bürger geschaffen. Dazu gehört auch die gesetzliche Unfallversicherung diese soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer bei unerwartet eintretenden Situationen vor größerer materieller Not bewahrt bleiben.

Das soziale Netz kann allerdings nicht garantieren, dass im Falle eines Falles der erreichte Lebensstandard beibehalten wird und finanzielle Einbußen vermieden werden. Die Einschneidungen und Einsparungen im Bereich der gesetlichen Sozialversicherung tuen ihr übriges.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt jedoch nicht in Ihrer Freizeit! Weder für Sie noch für Ihre Kinder! Für Selbständige und freiwillig Versicherte gibt es ohnehin nur die Möglichkeit, sich privat zu schützen.

Den Großteil des Jahres sind Sie somit also völlig ungeschützt: Ihre gesetzliche Unfallversicherung ist nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wirksam.

Was leistet eine Unfallversicherung?

Aus der Unfallversicherungen werden Leistungen in Form von Kapitalzahlungen erbracht entsprechend der Höhe der Versicherungssumme bzw. entsprechend dem Grad der Invalidität. Im Falle der Teilinvalidität wird nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt. Der Prozentsatz bestimmt sich im allgemeinen nach einer Gliedertaxe.

Sie müssen privat Vorsorgen!

Sie müssen sich also zunächst die Folgen einer schweren Unfallinvalidität ausrechnen (Einkommensausfall, Aufwendungen bei schwerer körperlicher Behinderung, Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder).

Dann ist die Frage der Einnahmen zu prüfen, zu denen – neben möglichen Renten – auch eine evtl. noch abzuschließende Berufsunfähigkeitsrente hinzuzurechnen ist.

Wie hoch Ihr persönlicher Versicherungsumfang der Unfallversicherung sein sollte, lässt sich nach der Formel: Bruttojahreseinkommen abzgl. einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsrente mal 3,5 berechnen.

Freiberufler und Selbständige müssen hierbei berücksichtigen, dass sie keinerlei Anspruch auf Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungsträgern haben, es sei denn, sie zahlen weiter in diese Beiträge ein.

Wenn Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme einer bestehenden Versicherung nicht ausreicht und dieser (vermutlich zu teure) Vertrag noch nicht kündbar ist, können Sie anderweitig – bei einem günstigen Anbieter – eine weitere Unfallversicherung abschließen. Bei einem Unfall würden dann beide Gesellschaften die vollen vereinbarten Leistungen erbringen.

Die Folgen des Unfalls

  • Einkommensausfälle bei schweren Dauerfolgen
  • Verlust der Existenz
  • Hoher Kapitalbedarf durch Rehabilitation
  • Hohe Kosten für Anpassung des Wohnraumes

Eine private Unfallversicherung sichert dieses Risiko ab!

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