Basis-Rente Zahlen, Daten und Fakten

So wird die Privatvorsorge vom Staat gefördert

Während der Ansparphase

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gestaffelt von 2005 an steuerlich geltend gemacht werden können. Im Jahr 2020 sind davon 90% steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 %.

Steuerjahr20052006200720082009201020112012201320142015
absetzb. Anteil60%62%64%66%68%70%72%74%76%78%80%
Steuerjahr2016201720182019202020212022202320242025
absetzb. Anteil82%84%86%88%90%92%94%96%98%100%usw.

Während der Rentenphase

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und lebenslang festgeschrieben.

Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu 50% versteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2% an, danach bis 2040 um 1%. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten demnach dauerhaft voll zu versteuern.

Demgemäß ergeben sich in der Auszahlungsphase folgende steuerpflichtige Anteile:

Beginn Rentenphase2005200620072008200920102011201220132014
zu verst. Anteil50%52%54%56%58%60%62%64%66%68%
Beginn Rentenphase2015201620172018201920202021202220232024
zu verst. Anteil70%72%74%76%78%80%81%82%83%84%
Beginn Rentenphase2025202620272028202920302031203220332034
zu verst. Anteil85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%
Beginn Rentenphase203520362037203820392040204120422043
zu verst. Anteil95%96%97%98%99%100%100%100%100%usw.

Im Jahr 2020 erstmalig ausgezahlte Renten müssen somit dauerhaft zu 80% versteuert werden.