Die staatlich geförderte Privatvorsorge
Die Rentenreform ist im Detail ein äußerst kompliziertes Gesetzes- und Regelwerk. Der Grundgedanke ist jedoch einfach: Jeder Versicherte, der selber für seine Altersvorsorge sparen möchte, erhält dafür vom Staat eine finanzielle Unterstützung. Auf diese Weise sollen breite Bevölkerungskreise für die Eigenvorsorge gewonnen werden.
Der betroffene Personenkreis
Die Förderung der Privaten Zusatzrente ist Personen vorbehalten, die Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
- Arbeitnehmer
- Selbständige, wenn sie Kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflichtige wurden und nicht in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Rentenbeiträge einzahlen
- Behinderte in Werkstätten
- Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit
- Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, -hilfe und Krankengeld
Durch das Versorgungsrechtsänderungsgesetz wurden die Beamten mit Wirkung zum 1.1.2002 in den geförderten Personenkreis einbezogen. Die diesbezüglichen Änderungen des AltZertG und des § 10a EStG finden Sie im Versorgungsänderungsgesetz.
- Beamte
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden später hinzukommen, und zwar dann, wenn ihre Renten-(Pensions-) Ansprüche entsprechend per Gesetz gesenkt wurden.
Welche Verträge gefördert werden
Ab 2002 werden bestimmte Zusatz-Renten-Modelle steuerlich gefördert. Man kann also nicht beliebig irgend was abschließen. In Frage kommen Angebote der Versicherer, Banken, Investmentgesellschaften. Wer will, kann statt dessen ein neues Modell innerhalb der betrieblichen Altersversorgung wählen. Auch eine Immobilienkomponente ist im Gesetz enthalten.
Staatliche „Zulassung“ – Zertifizierung
Die Anbieter müssen ihre Modelle bei einer staatlichen Behörde „zertifizieren“ lassen. Die Produkte müssen 11 Kriterien erfüllen. Geprüft wird aber nur, ob das Produkt als staatlich gefördertes gilt. Über die Qualität des Produktes sagt diese Zertifizierung gar nichts.
Die von der Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifizierten Altersvorsorgeverträge. Die in der Tabelle dargestellten Produkte der verschiedenen Anbieter sind über staatliche Zulagen bzw. steuerliche Begünstigungen förderfähig. Nicht geprüft wurde, ob ein Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist oder die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. In der Tabelle sind die Altervorsorgeprodukte der Anbieter aufgeführt, die mit Wirkung zum 1. Januar 2002 ein Zertifikat erhalten haben. Eine Aktualisierung der Tabelle erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Veröffentlichung der zertifizierten Produkte ist ein Service der Zertifizierungsstelle für den Verbraucher. Maßgebend ist nur die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Es soll ja Leute gegeben haben, die wollen schon im Jahr 2001 ein förderfähiges Produkt gehabt haben! 😉