Mindest-Sparrate
Voraussetzung für die Förderung ist eine bestimmte Mindestsparrate, die abhängig von Ihrem Brutto-Einkommen ist. Nach den Vorstellungen der Rentenreformer sollen die Versicherungspflichtigen in der ersten Förderstufe ab dem Jahr 2002 ein Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für die Alterssicherung zurücklegen. Ab 2004 sollen zwei, ab 2006 drei und schließlich ab 2008 fortlaufend maximal vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge angelegt werden (jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt. 82.800 Euro /Jahr West, 77.400 Euro /Jahr Ost – 2020).
Förder-Höhe
Der gesamte Vorsorgeaufwand setzt sich also aus dem Eigenbeitrag des Versicherten und einer staatlichen Zulage zusammen. Die Zulage wiederum besteht aus einer Grund- und einer Kinderzulage.
Ein alleinstehender Versicherter mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 30.000 Euro, der vier Prozent seines Einkommens als Vorsorgeaufwand geltend machen möchte, muss also nicht etwa 1.200 Euro an Eigenmitteln aufbringen (30.000 x 4%), sondern nur 1.046 Euro, die Differenz übernimmt der Staat mit der Grundzulage von 154 Euro (ab 2008). Kommt ein Kind hinzu, sinkt der Eigenbeitrag auf 861 Euro, denn die gesamte Zulage steigt auf 339 Euro (154 Euro Grund- plus 185 Euro Kinderzulage).
In der ersten Förderstufe sind die Zulagen allerdings minimal. Wer beispielsweise ab 2002 ein Prozent von seinem Jahreseinkommen für das Alter zurücklegt, erhält dafür vom Staat eine jährliche Grundzulage von 38 Euro, sowie 46 Euro für jedes Kind.
Von 2004 bis 2005 steigt der Förderbetrag auf 76 Euro je Arbeitnehmer und 92 Euro für jedes Kind. 2006 auf 114 Euro je Arbeitnehmer und 138 Euro für jedes Kind und schließlich von 2008 an auf 154 Euro je Arbeitnehmer und 185 Euro für jedes Kind. Alternativ zur Förderung ist ein Abzug von der Einkommenssteuer möglich. Diese Variante bietet sich für höhere Einkommen an. Der Sonderausgabenabzug ist dabei auf bestimmte Beträge beschränkt. Er steigt von 525 über 1.050 und 1.575 auf 2.100 Euro. Welche Variante günstiger ist, wird automatisch vom Finanzamt geprüft.
Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen.
So wird die Privatvorsorge vom Staat gefördert
Steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen.
Eigenbeitrag plus Zulagen | ||
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ab 2008 | bis zu | 2100,- Euro |
in den Jahren 2006 – 2007 | bis zu | 1575,- Euro |
in den Jahren 2004 – 2005 | bis zu | 1050,- Euro |
in den Jahren 2002 – 2003 | bis zu | 525,- Euro |
Quelle: BMWI 2001
Sparzulagen bei der privaten Zusatzvorsorge.
Sparzulagen | ||
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ab 2008 | bis zu | 154,- Euro |
in den Jahren 2006 – 2007 | bis zu | 114,- Euro |
in den Jahren 2004 – 2005 | bis zu | 76,- Euro |
in den Jahren 2002 – 2003 | bis zu | 38,- Euro |
Quelle: BMWI 2001
Die staatliche Kinderzulage zur Privatrente.
Kinderzulage | ||
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ab 2008 | bis zu | 185,- Euro * 300,- Euro |
in den Jahren 2006 – 2007 | bis zu | 138,- Euro |
in den Jahren 2004 – 2005 | bis zu | 92,- Euro |
in den Jahren 2002 – 2003 | bis zu | 49,- Euro |
Quelle: BMWI 2001
* Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht.
Auszahlung der Förderung.
Die staatliche Förderung wird vom Staat direkt auf das Vertragskonto überwiesen. Alternativ kann statt der Förderung eine Steuerreduzierung geltend gemacht werden. Das Finanzamt berechnet auf Anforderung die günstigere der beiden Varianten. Die Wahl trifft jedoch der Arbeitnehmer.