Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Risikolebensversicherung! Die Risikolebensversicherung dient als Sicherheit für die Abdeckung von Immobiliendarlehen, Konsumkrediten und Finanzierungen. Noch viel wichtiger ist die Absicherung der finanziellen Existenz (Lebenshaltung, Miete, Ausbildung der Kinder etc.) der Hinterbliebenen (Mann, Frau, Kinder ,Eltern, PartnerIn).
Was ist versichert?
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Welche Versicherungsformen gibt es?
Die Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme zahlt im Todesfall der Versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Restschuldversicherung dient zur Absicherung von Krediten (z.B. bei Hausfinanzierungen). Die Restschuldversicherung – eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme mit fortschreitender Tilgung (also entsprechend der Restschuld) abnimmt und dadurch noch preisgünstiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.
Die Risikolebnsversicherung auf Verbundene Leben. Ehepaare können diese Risikolebnsversicherung auf zwei Leben abschliessen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Versicherung ist preiswerter als zwei selbstständige Verträge.
Wie hoch muss ich mich versichern?
Nach Glattstellung aller geforderten Beträge sollte ein Minimum von 100.000 Euro zur Verfügung stehen!
Bei den Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme ist zu bedenken, dass für „jüngere“ Hinterbliebene ein Kapitalertrag von 200.000 Euro erforderlich ist, um daraus auf Dauer und für lange Zeit eine monatliche Rente mit gleichbleibender Kaufkraft von 1.000 Euro zu erzielen. Für „ältere“ Hinterbliebene reichen geringere Summen, sofern bereits anderweitig Kapital vorhanden ist.
Zu berücksichtigen bei einer derartigen Rechnung sind vor allem die Renten, die aus der Sozialversicherung oder anderen Versorgungen gezahlt werden. Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risiko-Lebensversicherung ist die jeweilige zukünftige potentielle Versorgungssituation von elementarer Bedeutung – vor allem das Alter der Kinder.